13 April 2023
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Wie verpacke ich mein Paket?

Einem als "zerbrechlich" gekennzeichneten Paket wird in der Regel keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, es wird wie jedes andere Paket behandelt...

Bevor Sie die Verpackung für Ihr Paket auswählen, ist es wichtig, den Zerbrechlichkeitsgrad Ihres Artikels einzuschätzen, denn Pakete werden mehrfach gehandhabt, häufig umgeschlagen und auf automatisierten Ketten transportiert, in denen sie Stürze aus etwa 1,5 m Höhe unbeschadet überstehen müssen.

Die Verpackung Ihrer Sendung muss ebenfalls der Form, dem Gewicht und der Größe ihres Inhalts entsprechen.

Die meisten Postunternehmen geben Verpackungstipps und empfehlen bestimmte bewährte Verfahren, um Ihre Sendungen angemessen zu schützen, z. B. :

  • Verwendung von mehrlagigen Kartonschachteln, die speziell für den Transport konzipiert sind; eine Verpackung, die bereits im Einzelhandel verwendet wird, ist in der Regel nicht für die logistische Verarbeitung geeignet;
  • die Verwendung geeigneter Polstermaterialien (Kraftpapier, Luftpolsterfolie, Schaumstoff, Stoff, Styropor, Luftkissen, zusätzliche Kartons, ...), um Leerräume im Paket, direkten Kontakt zwischen Inhalt und Verpackung sowie zwischen den einzelnen Gegenständen zu vermeiden ;
  • luftdichtes Verpacken von Flüssigkeiten in speziell angefertigten Boxen, die saugfähiges Material enthalten;
  • die mögliche Verwendung von Isolierverpackungen, die vor Temperaturschwankungen schützen;
  • die Verwendung von antistatischen Verpackungen für elektronische Teile ;
  • die Wiederverwendung der Originalverpackung des Gegenstands ;
  • das vollständige Verschließen der Pakete mit ausreichend breitem und starkem Klebeband ;

Es ist hilfreich, darauf hinzuweisen, dass jeder Postdienstleister seine eigenen spezifischen Vorschriften für die Verpackung und Umhüllung hat. Es ist daher ratsam, sie vor dem Versand zerbrechlicher Waren zu konsultieren. Außerdem ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass bestimmte Arten von Waren (Glas, Silber, elektronische Gegenstände) möglicherweise verboten sind und dass es daher ratsam ist, dies vor dem Versand zu überprüfen. (*)

Was passiert im Falle einer Beschädigung?

Die Postbetreiber könnten sich das Recht vorbehalten, die Bearbeitung Ihres schlecht verpackten Pakets abzulehnen oder zu unterbrechen und es sogar sofort zu vernichten, und sich darüber hinaus von jeglicher Haftung und Entschädigung gemäß ihren allgemeinen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen und internationalen Regeln befreien.

In diesem Zusammenhang sind wir nicht in der Lage, die Bestimmungen in den allgemeinen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen aller auf dem belgischen Markt tätigen Postunternehmen zu veröffentlichen. Wir beschränken uns darauf, im Folgenden die internationalen Bestimmungen des Weltpostvertrags (**) zu den allgemeinen Verpackungsbedingungen wiederzugeben:

Jedes Paket muss in einer Weise verpackt und verschlossen werden, die dem Gewicht, der Form und der Art des Inhalts sowie der Beförderungsart und -dauer entspricht. Die Verpackung und der Verschluss müssen den Inhalt so bewahren, dass er weder durch Druck noch durch aufeinanderfolgende Manipulationen beschädigt werden kann und dass es unmöglich ist, den Inhalt zu beschädigen, ohne eine offensichtliche Spur der Verletzung zu hinterlassen.

Jedes Versandstück muss besonders stabil verpackt sein, wenn es :

über große Entfernungen transportiert werden soll ;

zahlreiche Umladungen oder mehrfache Manipulationen aushalten muss ;

vor starken Klima- und Temperaturänderungen oder, bei Lufttransport, vor Luftdruckschwankungen geschützt werden soll.

Es muss so verpackt und verschlossen sein, dass die Gesundheit der Bediensteten nicht gefährdet wird und keine Gefahr besteht, wenn es Gegenstände enthält, die die mit der Handhabung beauftragten Bediensteten verletzen, andere Pakete oder die Postausrüstung beschmutzen oder beschädigen könnten.

Wir möchten hinzufügen, dass dieselben Bestimmungen hinsichtlich der Haftung klarstellen, dass die benannten Betreiber nicht haften (...), wenn der Schaden durch Fehler oder Fahrlässigkeit des Absenders verursacht wurde oder auf die Art des Inhalts zurückzuführen ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es darum geht, sicherzustellen, dass die vorgenommene Verpackung keine Gefahr darstellt, weder für Ihre Ware noch für andere Pakete noch für das Personal und die Einrichtungen der Postunternehmen.

(*) Wir weisen darauf hin, dass Schäden an einem Paket, das auf der Grundlage der in diesem Artikel vermittelten Informationen verpackt wurde, in keinem Fall der ombudsman Post zugerechnet werden können.

(**) Quelle: Konventionshandbuch, das die Bestimmungen des vom Kongress in Istanbul 2016 überarbeiteten Weltpostvertrags, die Bestimmungen seiner vom Rat für Postbetrieb 2017 überarbeiteten Regeln und die Kommentare des Internationalen Büros enthält.